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Zeichen, Tafeln, Inschriften und Zeichnungen im Bergbau

von Dr. Thomas Witzke


2. Markscheiderische Zeichen, Tafeln und Markierungen, Grubenfeldgrenzen

In diesem Kapitel sollen die Zeichen, Tafeln, Inschriften und Markierungen zusammengefasst werden, die in Folge von markscheiderischen Vermessungen geschlagen oder angebracht und Grenzen bzw. bestimmte Punkte und damit im Zusammenhang stehende Rechtsansprüche markieren, Grubenfeldgrenzen markieren, markscheiderische Vermessungspunkte darstellen oder sonstwie der Markierung oder Orientierung dienen. Die Zeichen oder Inschriften können durch Bergbeamte oder durch den jeweiligen Eigentümer (bzw. in dessen Auftrag) angebracht werden. Eine spezielle Gruppe, die Fund- und Gangtafeln, die auch hier einzuordnen wäre, wird allerdings gesondert in Kapitel 3 vorgestellt.


2.1. Grubenfeldgrenzen

Die Vermessung von Grubenfeldern gehört zu den ältesten rechtlichen Praktiken, die mit dem Bergbau in Zusammenhang stehen. Notwendig wurden solche Vermessungen Übertage, aber auch Untertage, spätestens dann, wenn Gruben miteinander durchschlägig werden. Dann konnte es erforderlich sein, die Übertage festgelegten Grenzen nach Untertage zu übertragen. Abhängig von Zeit und Revier, konnten solche Grenzen dem Einfallen des Ganges nach unten folgen oder senkrecht nach unten verlaufen. Eine einfache und deutliche Möglichkeit, die Grubenfeldgrenzen Untertage darzustellen, ist das Einschlagen von Markierungen. Agricola (1557) schreibt, wie die Markscheider von Übertage gesetzten Steinen bzw. vom Grubenmittelpunkt - praktischerweise der Mittelpunkt des Haspelbaumes - nach unten messen und hier Zeichen einschlagen:

".. tzeigt er [der Markscheider - T.W.] an bey welchen ort / dz margkzeichen oder erbstuffen des stollens oder felorts seye zu schlahen. Es wirtt aber diß eingehauwen in bey sein / beider gschwornen steigern / und schichtmeistern: dann wie zugegen der Bergkmeister / diesen marckpfal in die erden schlecht / so schlecht auch der Marscheider ein streich in die gstein / von wegen der zeichen / die auch darum margkzeichen genandt werden. So er aber in schacht des gangs / der neuwlichen zehauwen ist angfangen / der massen margk setzet / so misset er erstmalen mit den Compaß / oder scheiben die schnür / so herzu gethon / die fleche des schachts / und verzeichnets mitt puncten / darnach alle felort / bis zu disem / in welches gstein die margkzeichen seindt zehauwen / aber alle ecken des felorts / misset er / und nach dem er die schnur in die fläche hatt außgstreckt / so streckt er zugleich / wie ich gsagt hab / die quärschnur / und hauwet ins gestein die zeichen. Wann aber in den margstein und erbzeichen / auch im felort / dz under ihnen ist / ein zeichen zehauwen ist / so hebt der marscheider von den zeichen an zumessen / und zeichnet jede winckell / und zu underst am felort / spandt er ein schnur / über dz selbig ort hinauß / in welches gstein er vermeint / das ein stuffen zuschlahen seye / als bald spannet er auß die schnur / wie ich offtmals gsagt hab auff die fläche. Wiewol aber der gang / im underen felort / anders dann im obern / in welchen das erst margkzeichen in stein gehauwen ist / streichett / so muß man doch gleich wol im underen felortt stracks im gestein ein magkzeichen hauwen. ..."


Agricola schreibt nichts über das Aussehen der Stufen. Nach Adlung (1999) ist - zumindest für das Freiberger Revier - bis in das 15. Jahrhundert nichts urkundliches über das Aussehen der Zeichen übermittelt. Erst im Freiberger Bergschiedsbuch von 1525 - 1561 wird erwähnt, dass durch den Bergmeister oder Markscheider ein Kreuz ins Hangende als auch ins Liegende des Ganges geschlagen wurde. Vermutet wird jedoch, dass die Stufen vorher genauso ausgesehen haben.
Adlung (1999) berichtet auch von einem Beispiel aus dem Freiberger Revier, in dem die Kreuze nicht in die gegenüberliegenden Stöße geschlagen wurden, sondern an einem Stoß übereinander, da man auf der einen Seite wegen einem Schacht mit Beschädigungen rechnen musste.


Bild 2.1.01:
Markscheiderische Zeichen, zwei gegenüber liegende Kreuze. Grubenfeldgrenze, in einem Wasserlösungsstollen der durch mehrere Maaßen geht, Marienberger Revier, Sachsen. Foto: Holger Lausch.









Bild 2.1.02:
Markscheiderisches Zeichen, Grubenfeldgrenze. Am gegenüber liegenden Stoß befindet sich das zweite Kreuz. Linßgrube, Schönborn-Dreiwerden, Sachsen. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.03:
Grubenfeldgrenze als Doppelkreuz. Am gegenüber liegenden Stoß befindet sich ebenfalls in Doppelkreuz (siehe Bild 2.1.04). Grube im Kiesholz, Marienberg, Sachsen. Zweite Hälfte 16. Jahrhundert. Übersichts- und Detailfoto. Foto Michael Pfefferkorn.









Bild 2.1.04:
Grubenfeldgrenze als Doppelkreuz, gegenüber liegender Stoß zu Bild 2.1.03. Foto Michael Pfefferkorn.









Auch größere Tafeln mit Abkürzungen der Grubennamen, Kürzeln der Namen der Bergmeister und Geschwornen sowie Jahreszahlen sind bekannt.


Bild 2.1.05:
Grubenfeldgrenze der Gelobt Land Fundgrube zur Donath Fundgrube auf dem Donath Spat. Thelersberger Stollen, Brand-Erbisdorf, Sachsen. Foto: Michael Pfefferkorn.









Vorläufig hier eingeordnet werden sollen die beiden folgenden Bilder aus einem Flügelort des Treue Gewerken Verbindlichkeit Stollens, ein Entwässerungsstollen im Kamsdorfer Revier, Thüringen. Bei den Stufen wird vermutet, dass es sich um Grubenfeldgrenzen handelt. Die Ausführung und die spezielle Markierung des Bohrlochs für den Holzdübel lassen eine besondere Bedeutung annehmen.


Bild 2.1.06:
Markscheiderisches Zeichen, vermutlich Grubenfeldgrenze, westliches Flügelort Treue Gewerken Verbindlichkeit Stollen, Kamsdorf, Thüringen. Foto Michael Pfefferkorn.









Bild 2.1.07:
Markscheiderisches Zeichen, vermutlich Grubenfeldgrenze, westliches Flügelort Treue Gewerken Verbindlichkeit Stollen, Kamsdorf, Thüringen. Foto Michael Pfefferkorn.










In den untertägigen Kalksteingruben bei Maastricht auf niederländischem und belgischem Gebiet finden sich Zeichen oder Inschriften als Grubenfeldmarkierungen. Die Konzessionen zum Bergbau auf Kalkstein wurden im Mittelalter wahrscheinlich vom Fürsten durch einen Bergmeister vergeben (Information Jacquo Silvertant, Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste. Durch die Abbautechnologie liegen sie heute meist in 8 - 12 Meter Höhe. Jeder Konzessionsinhaber verwendete ein spezielles Zeichen. Verbreitet sind diese Zeichen in den Gruben Caestert und Ternaaien Boven, sehr spärlich in der Grube Ternaaien Beneden.
Interessant ist, dass die Zeichen für die Konzessionen oft in Verbindung mit Warnzeichen stehen. Bei diesen Warnzeichen handelt es sich um Galgen oder Räder, die die Funktion von Piktogrammen haben und den Inhabern benachbarter Konzessionen verdeutlichen, dass ein Abbau über die Grenze Diebstahl bedeutet und die Todesstrafe zur Folge hat (siehe Kapitel 5.2).
Inschriften, die Eigentum an Grubenfeldern markieren, finden sich an den Stößen bzw. den Sicherheitspfeilern. Der Übergang von Eigentumszeichen zu Inschriften erfolgte etwa um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert mit zunehmender Verbreitung der Kenntnisse in Lesen und Schreiben. Nach dem Mittelalter erfolgte die Konzessionsvergabe durch den Grundeigentümer.

Bild 2.1.08:
Zeichen zweier benachbarter Konzessionsinhaber zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.09:
Zeichen eines Konzessionsinhabers zur Markierung der Grubenfeldgrenze, neben Galgen und Rad als Warnung gegen unerlaubten Abbau über die Feldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.10:
Zeichen zweier benachbarter Konzessionsinhaber zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Daneben eine "Drachentöter"-Zeichnung mit unbekannter Bedeutung. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.11:
Zeichen zweier benachbarter Konzessionsinhaber zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Daneben ein Galgen als Warnung gegen unerlaubten Abbau über die Feldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.12:
Zeichen zweier benachbarter Konzessionsinhaber zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.13:
Zeichen eines Konzessionsinhabers (eventuell der Prinzbischof von Lüttich) zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.14:
Zeichen eines Konzessionsinhabers, der Prinzbischof von Lüttich, zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.15:
Zeichen (zwei gegenüberliegende Kreuze) eines Konzessionsinhabers zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.16:
Zeichen zweier benachbarter Konzessionsinhaber zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Die Zeichen befinden sich an der Firste in mehreren Metern Höhe. Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.17:
Zeichen eines Konzessionsinhabers zur Markierung der Grubenfeldgrenze. Vor 1500. Grube Ternaaien Beneden, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Das Zeichen befindet sich an der Firste in mehreren Metern Höhe und ist eines der wenigen in dieser Grube vorhandenen. Foto Thomas Witzke, 2005.







Bild 2.1.18:
Inschrift von Jan Bossen zur Markierung der Konzession, 16. Jahrhundert. Caestert-Grube, Petit Lanaye, Belgien (unmittelbar südlich von Maastricht). Foto Thomas Witzke.









Bild 2.1.19:
Inschrift und Zeichen von Peter Stas zur Markierung der Konzession, von 1584. Grubensystem Zonneberg, Masstricht, Niederlande. Foto Thomas Witzke.










Tafeln vom Erbbereiten

Das Erbbereiten war eine alte bergmännische Amtshandlung, bei der ein Grubenfeld mit besonderen, unanfechtbaren Bergbaurechten ausgestattet wurde. Voraussetzung war, daß Ausbeute erzielt wurde und Erze anstanden. Das Erbbereiten wurde mit besonderen Zeremonien veranstaltet. Die hohen Kosten gingen zu Lasten der Gewerken. Das Verfahren ist sehr alt, es wird bereits in einem Dokument von 1320 erwähnt. Der Begriff "Erbbereiten" ist wohl auf den Brauch zurückzuführen, das vermessene Feld zu Pferde abzureiten. Beim Erbbereiten werden übertage Lochsteine gesetzt. Ausgehend davon kann das Grubenfeld auch untertage vermessen werden, was z.T. durch Tafeln dokumentiert wird.


Bild 2.1.20:
Tafel zum Erbbereiten von 1750, Milde Hand Gottes, Brand-Erbisdorf, Erzgebirge, Sachsen. Foto Michael Pfefferkorn.








Die Abkürzungen auf der Tafel bedeuten:
M(ilde) H(and) G(ottes) F(undgruben) E(nde)
                        17 + 50
I(ohann) E(manuel) S(tephani)     I(ohann) S(amuel) K(öhler)
B(erg) M(eister)       V(ice) B(erg) M(eister)


Bild 2.1.21:
Tafel zum Erbbereiten von 1697, Altmolchner Stehender (?), Brand-Erbisdorf, Erzgebirge, Sachsen. Foto Michael Pfefferkorn.









Die Abkürzungen auf der Tafel bedeuten:
A(ndreas) S(üß) B(erg) M(eister)
I(ohann) A(ndreas) S(üß) V(ice) B(erg) M(eister)
A(ugust) B(eyer) M(ark)S(cheider) A(ndreas) T(ränkner) G(eschworner)




© Thomas Witzke und die jeweiligen Bildautoren


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