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Megalithgräber und Menhire in Niedersachsen
Rillenstein (2), Sachsenhain, Dauelsen, Verden
Im "Sachsenhain" im Ortsteil Dauelsen in Verden finden sich zwei Rillensteine und wahrscheinlich zwei
Schalensteine. Man erreicht die Steine am besten von einem kleinen Parkplatz an der Ecke Eisseler Straße /
Halsmühlenweg aus. Hier befindet sich ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs und der
südöstliche Zugang zum Sachsenhain.
Bei dem Sachsenhain handelt es sich um eine nationalsozialistische Denkmalanlage aus etwa 4500 Findlingen.
Die Anlage wurde zwischen 1934 und 1936 im Auftrag der Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe unter
Reichsführer SS Heinrich Himmler als antichristliches Denkmal errichtet. Sie soll an die unter Karl dem
Großen im Jahr 782 beim sogenannten "Blutgericht von Verden" angeblich 4500 hingerichteten heidnischen Sachsen
erinnern. Der Zweck der Anlage (zu der auch noch einige umgesetzte Fachwerkhäuser gehören) als
heidnischer Kultplatz der SS änderte sich jedoch mit einer neuen, positiven Bewertung von Karl dem
Großen und Abkehr von der ursprünglich antichristlichen Ausrichtung. Sie wurde danach als
Schulungs- und Übungsplatz genutzt. Heute wird die Anlage als Jugendhof von der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Hannover betrieben.
Zur Errichtung der Anlage wurden Findlinge aus der Umgebung herantransportiert. Es ist anzunehmen, dass
dafür auch Megalithgräber zerstört wurden.
Rillenstein (2) findet sich an der südwestlichen Ecke der Anlage, nördlich der östlichen Halse-Brücke,
als 24. Stein der westlichen Reihe, unmittelbar an einer Wegekreuzung. Es handelt sich um einen hohen
Granitfindling mit einer deutlichen Rille.
Im Denkmalatlas Niedersachsen wird das Objekt als Bodendenkmal, Schalenstein (die Rillensteine werden
hier mit genannt, aber nicht mit separater Nummer), ID 33786595, Fundstelle Dauelsen 40, geführt.
Koordinaten (GPS):
52.94427° N, 9.22772° E (WGS84).
Der Rillenstein (2) im Sachsenhain, Verden. Foto 02.11.2024.
Der Rillenstein (2) im Sachsenhain, Verden. Foto 02.11.2024.
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